News zu Photovoltaik-anlagen

Es gibt NEWS zu Photovoltaikanlagen & wir sind ein Fan von ihnen! Der Erwerb, die Lieferung & die Inbetriebnahme von PV-Anlagen sollen in Zukunft einen umsatzsteuerlichen Nullsteuersatz haben.

Wie das geht, verraten wir in diesem Beitrag!

 

 

Die Neuerungen

Die Voraussetzung für die umsatzsteuerliche Nullbesteuerung ist, dass die PV-Anlage für das Gemeinwohl gedacht ist & befindet sich in der Nähe von bspw. Privatwohnungen & öffentlichen Gebäuden.

Alte Regelung 

Bisher waren Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von bis zu 10,0 kW/kWp begünstigt. Das heißt, bei diesen Anlagen kann auf Antrag auf eine steuerliche Gewinnermittlung verzichtet werden. Dabei muss der Betreiber schriftlich erklären, dass er die Vereinfachungsregelung in Anspruch nimmt.

Neue Regelung 

Seit 01.01.23 werden steuerliche Erschwernisse vereinfacht. Zukünftig soll die Ertragssteuerbefreiung für die Einnahmen der PV-Anlagen auf 30 kW auf Einfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, usw. erhöht werden. 15 kW gelten pro Wohn- & Gewerbeeinheit, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird bspw. als Mehrfamilienhaus, usw.

Fazit

Die Umsatzsteuer auf Kleinunternehmer umzustellen ist erst sinnvoll, wenn 5 Jahre vorbei sind. Dadurch muss keine Vorsteuer zurückbezahlt werden.