Eltern-eigenschaft der Pflege-versicherung

Ab den 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz für die Pflegeversicherung erhöht. Gleichzeitig sollen Eltern mit mehreren Kindern entlastet werden. Was für Arbeitgeber, sowie für Arbeitnehmer wichtig ist, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag!

 

 

Elterneigenschaft

Neuerung

Der Beitragssatz der Pflegeversicherung erhöht sich von 3,05 auf 3,40 % & gleichzeitig sollen Eltern mit mehreren Kindern unterstützt werden. So sollen Arbeitnehmer mit zwei bis fünf Kindern oder mehr mit jeweils 0,25 Beitragspunkte entlastet werden. All das wird bereits ab 01.07.2023 in die Tat umgesetzt!

Beiträge

Durch die Änderung in der Elterneigenschaft zahlen kinderlose Arbeitnehmer nun einen Gesamtbeitrag von 4,00 %. Eltern mit einem Kind hingegen 3,40 %, sowie Eltern mit 2 Kindern 3,15 %. Dieser Abschlag gilt allerdings nur bis zum 25. Lebensjahr der Kinder.

Arbeitgeber aufgepasst!

Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Elterneigenschaft, die Anzahl der Kinder & deren Alter gegenüber beitragsabführenden Stellen (Lohnabrechnung) nachzuweisen. Der Nachweis muss als Geburtsurkunde, Vaterschaftserkennung, Abstammungsurkunde oder sonstige beweiskräftige Unterlagen erscheinen.

Fazit 

Bürokratieabbau war das nicht mal das Stichwort? Stattdessen neue kurzfristig umsetzbare Detailänderungen im monatlichen Rhythmus.

Keine Frage wir geben weiterhin unser Bestes!