Nutze noch bis Ende 2024 die Inflationsaus-gleichs-prämie!

Steuer- & sozialabgabenfrei können Sie Ihren Mitarbeitern bis zu 3.000 € ausbezahlen!

Die Inflationsausgleichsprämie

Die Prämie

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Hier kann der Arbeitgeber steuer-, sowie sozialabgabenfrei einen Bonus bis zu 3.000 € ausbezahlen. Das ist besonders zur Weihnachtszeit eine schöne Geste, um seinen Mitarbeitern eine große Freude zu machen. Interessant ist auch, dass die Prämie günstiger ist als eine klassische Gehaltserhöhung, da die Sozialabgaben komplett wegfallen.

Vorraussetzungen 

Ein entsprechender Hinweis zur Inflationsausgleichsprämie auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung reicht schon aus. Die Leistung muss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn ausbezahlt werden, das heißt es ist keine Entgeldumwandlung möglich. Es muss keine Prämie in Höhe von  3.000 € ausbezahlt werden, es kann auch weniger sein oder sogar aufgeteilt werden. So ist es möglich die Inflationsausgleichsprämie bis Ende 2024 in mehreren Beträgen zu splitten.

Fazit

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine super Option, um die Preissteigerungen für die Mitarbeiter etwas zu erleichtern. Besonders zur Weihnachtszeit ist es ein schöner Bonus seinen Mitarbeitern für ihre Bemühungen bis zu 3.000 € auszubezahlen in Form einer Inflationsausgleichsprämie.