Was ändert sich?

Das neue Wachstumschancengesetz bietet neue Möglichkeiten besonders für Unternehmer. Wir zeigen Ihnen im Folgenden, welche neue Möglichkeiten sich mit dem neuen Wachstumschancengesetz ergeben.

 

 

Wachstumschancengesetz

Was ist das Wachstumschancengesetz? 

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem neuen Wachstumschancengesetz zugestimmt. Die genaue Erklärung dafür heißt: „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen & Innovationen, sowie Steuervereinfachungen & Steuerfairnes“. Zusammenfassend soll die Liquiditätssituation verbessert werden, um Unternehmen mehr Investitionen zu ermöglichen. Das heißt der wirtschaftliche & unternehmerische Mut wird letztendlich vom Staat unterstützt.

Was sich ändert:

Hier ändert sich auf jeden Fall eine Menge, weshalb wir Ihnen hier nur ein paar Beispiele auflisten, die jedoch sehr wichtig sind.

  • Geschenke an Geschäftsfreunde sind ab 50 € absetzbar (zuvor 35 €)
  • Steuerbegünstigter, privater Gebrauch am dem 31.12.2023 für angeschaffte Elektrofahrzeuge bis zu 70.000 € (zuvor 60.000 €)
  • Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter kehrt zurück. Dies kann auf Anschaffungen nach dem 31.03.2024 & 01.01.2025 angewendet werden
  • Sonderabschreibungen für albnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden von 20 % auf 40 % der Anschaffungskosten erhöht (für Wirtschaftsgüter nach dem 31.12.2023)
  • Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung wurde von 600.000 € auf 800.000 @ angehoben & gilt ab dem 01.01.2024

Fazit

Das Wachstumschancengesetz ist in Kraft getreten & wir sehen den Hintergedanken, dass dies die Wirtschaft beleben soll, eher kritisch. Natürlich ist es ein erster Schritt in die richtige Richtung, um die Investitionsbereitschaft von Unternehmen voranzutreiben. Was man jedoch ebenso bedenken muss, ist der bürokratische Aufwand, um die vielen Änderungen vorzunehmen