Die neue Grundsteuer­regelung

Haben Sie sich schon mit der neuen Grundsteuerregelung auseinandergesetzt?

Von 01.07.2022 bis 31.10.2022 müssen alle Eigentümer eines Grundstücks eine neue Steuererklärung abgeben! Deshalb ist es uns wichtig Sie als erstes über die wichtigsten Regelungen aufzuklären.

Auf jeden Fall bringt die neue Grundsteuerregelung einige Fragen mit sich. Umso wichtiger ist es uns, Sie aufzuklären weshalb, warum & wieso hier eine Änderung vorgenommen wird.

Die neue Regelung

Betroffen sind Eigentümer eines Grundstücks, von Eigentumswohnungen & unbebauten Grundstücken. Für sie ist der Zeitraum von 01.07.2022 bis 31.10.2022 entscheidend, denn die Eigentümer müssen eine neue Grundsteuererklärung abgeben. Aber weshalb ist das eigentlich nötig?
Die neue Grundsteuererklärung dient zur Feststellung des aktuellen Grundsteuerwerts pro Grundstück!

Warum brauchen Sie eine Grundsteuererklärung?

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig!
Sie basierte nämlich auf alte Einheitswerte, weshalb die eigentliche Wertentwicklung nicht mehr korrekt abgebildet werden kann.
Schließlich haben sich im Laufe der Zeit die Grundstückspreise deutlich verändert & genau deshalb muss auch die Grundsteuer dementsprechend angepasst werden.

Wie geht eigentlich eine Grundsteuererklärung?

Mittlerweile gibt es elektronische Möglichkeiten, um selbst die Grundsteuererklärung zu machen. Eine andere Option ist ein PDF-Formular, dass Sie ebenfalls selbst bearbeiten können oder Sie holen sich ein grünes Formular direkt vom Finanzamt und tragen die Daten selbst ein.

Wir machen Ihre Grundsteuererklärung

Sie haben absolut keinen Plan welche Werte Sie brauchen und wie eine fertige Grundsteuererklärung aussehen soll? Noch dazu fehlt Ihnen einfach die Zeit sich mit dem Thema zu befassen.
Kein Problem, wir helfen Ihnen & bearbeiten für Sie Ihre Grundsteuererklärung!

Schreiben Sie uns einfach direkt eine E-Mail an:grundsteuer@rw-steuerberater.de