E-Bikes als Gehaltsextra

Haben Sie sich als Arbeitnehmer oder auch Arbeitgeber schon einmal Gedanken gemacht über ein Dienstfahrrad? E-Bikes oder auch Pedelecs eignen sich perfekt als Gehaltsextra für Arbeitnehmer.

Sie sind neugierig geworden? – Dann haben wir die wichtigen Infos im Überblick:

Das Gehaltsextra:

Wie funktioniert es:

Der Arbeitgeber least oder kauft ein E-Bike, darunter fällt auch ein Pedelec und übernimmt die anfallenden Kosten. Daraus resultierend überlässt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter das Dienstfahrrad zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn.
Ein super Benefit für den Arbeitnehmer ist, dass er das Dienstfahrrad komplett steuerfrei und sogar ohne Sozialabgaben nutzen kann.

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • Motivation für den Mitarbeiter
  • Umweltbewusst
  • Gesundheitsfördernd
  • Super Steuervorteil
  • Auch für die private Nutzung gedacht

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Förderung der Mitarbeiterbindung
  • Kostenneutral
  • Gesundheitsfördernd
  • Keine Lohnnebenkosten

Geldwerter Vorteil:

Seit 2020 kann der geldwerte Vorteil aus der Übereignung an den Arbeitnehmer pauschal mit 25 % versteuert werden. Beim geldwerten Vorteil gehört dann das Fahrrad dem Arbeitnehmer!
Vorsicht ist geboten, denn ein E-Bike mit über 45 km/h gilt bereits als Kraftfahrzeug & die Privatnutzung muss somit versteuert werden!

Fazit:

Trotz des geldwerten Vorteils ist es oftmals viel günstiger das E-Bike vom Arbeitgeber zu bekommen anstatt es sich selbst zu kaufen. Deshalb empfehlen wir Ihnen mit Ihrem Arbeitgeber über ein Dienstfahrrad als Gehaltsextra zu sprechen. Oder auch aus Sicht des Arbeitgebers