Was ist das?
Sind Sie Unternehmer & laden Geschäftskunden oder Ihre Mitarbeiter zu einem Restaurantbesuch ein, reicht kein herkömmlicher Kassenbeleg. Hier benötigen Sie einen Bewirtungsbeleg vom Restaurant, der für Sie ausgestellt wird. Dieser Bewirtungsbeleg umfasst sämtliche Bewirtungskosten, die während des Restaurantbesuches angefallen sind. Danach können Sie den Bewirtungsbeleg beim Finanzamt einreichen & er wird in Ihrer Buchhaltung berücksichtigt.
Was muss alles drauf stehen?
- Name des Restaurants
- Anschrift des Restaurants
- Bewirtungs-, & Rechnungsdatum
- Verzehrte Speisen & Getränke
- Netto- & Bruttobetrag, sowie die Umsatzsteuer
- Unterschrift des Gastgebers
- Trinkgeld, das quittiert wird
Vom Unternehmen auszufüllen:
Unternehmen & Namen der Gäste
Bewirtungsanlass
Was gilt als Bewirtungsanlass?
Ein Bewirtungsanlass muss gegeben sein, um den Bewirtungsbeleg erst beim Finanzamt einreichen zu können. Das heißt nicht alle Restaurantbesuche können automatisch von Ihnen eingereicht werden. Gründe für die Bewirtung sind beispielsweise Vertiefungen von Geschäftsbeziehungen oder zur Mitarbeitermotivation. Es ist wichtig, dass Sie konkrete Informationen zum Bewirtungsanlass auf den Beleg dokumentieren. Umso genauer, umso besser.
Zwei Kategorien von Geschäftsessen
Ein Geschäftsessen wird in zwei Kategorien aufgeteilt, nämlich einmal in geschäftlich veranlasste Kosten & betrieblich bedingte Bewirtungskosten. Hier ist folgendes zu unterscheiden:
Geschäftlich veranlasste Kosten:
Sie entstehen, wenn Geschäftspartner von Ihnen bewirtet & deshalb eingeladen werden. Bei einer Kundenbewirtung können Sie 70 % der Bewirtungskosten steuerlich absetzen.
Betrieblich bedingte Bewirtungskosten:
Sie entstehen, wenn Mitarbeiter von Ihnen als Unternehmen bewirtet & deshalb eingeladen werden. In Frage kommen hier beispielsweise Betriebsfeiern, die vollständig abzugsfähig sind. Hier ist es wichtig, im Rahmen der vorgesehenen Höchstbeträge zu bleiben.