Jetzt für Ihr Unternehmen investieren & steuerlich profitieren!

Investitionssofortprogramm

Das Investitionssofortprogramm

Mit dem neuen Investitionssofortprogramm soll die deutsche Wirtschaft wieder angekurbelt werden & Arbeitsplätze sichern. Das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ wurde am 21.07.2025 verabschiedet. So werden Investitionen durch bessere Abschreibungsmöglichkeiten gefördert. Das hat den Effekt, dass Unternehmen unkompliziert & schnell entlastet werden können, um Deutschland wirtschaftlich wieder besser zu positionieren. Welche Investitionen gefördert werden zeigen wir Ihnen hier:

Investitions-Booster 

Die degressive Abschreibung von bis zu 30 % pro Jahr für Ausrüstungsinvestitionen ist natürlich für Unternehmen sehr attraktiv. Ab dem 01.07.2025 bis 31.12.2027 tritt die schnelle Abschreibungsmöglichkeit in Kraft. Normalerweise schreiben Firmen ihre Investitionen linear ab. Mit der degressiven Abschreibung jedoch können Sie bereits in den ersten drei Jahren bis zu 30 % mit Ihrem Gewinn verrechnen.

Absenkung der Körperschaftssteuer

Ab 2028 wird die Unternehmenssteuerbelastung in einem schrittweisen Prozess reduziert. In fünf Schritten sinkt ab da an jedes Jahr 1 % die Körperschaftssteuer und das von 15 % auf 10 %. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt dann ab 2023 knapp 25 %. Aktuell beträgt sie 30 %. Dieses Vorgehen ist ein wichtiges Zeichen für Deutschland, um auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Betriebliche E-Mobilität

Auch betriebliche Elektrofahrzeuge werden mit dem Investitions-Booster unterstützt. So ist es möglich bereits im Investitionsjahr 75 % der Anschaffungskosten abzuschreiben. Das Gesetz greift ab dem 30.06.2025 bis 01.01.2028 auf neu angeschaffte Elektroautos. Dazu kommt, dass der Bruttolistenpreis für besondere steuerliche Förderungen für elektrische Dienstwagen von 75.000 € auf 100.000 € angehoben wird.

Ausbau Forschungszulage 

Anreize für Investitionen für Forschungen sollen ebenfalls gesetzt werden. Von 2026 bis 2030 wird die Grenze der steuerlichen Forschungszulage von zehn auf zwölf Millionen Euro steigen.