Steuererklärung 2024: Was Sie jetzt wissen sollten
Bis zum 31. Juli 2025 haben Sie Zeit, Ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 beim Finanzamt einzureichen – vorausgesetzt, Sie lassen sich nicht steuerlich beraten. Falls Sie einen Steuerberater beauftragen, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 30. April 2026.
Damit Sie alles im Blick haben und keine wichtigen Punkte übersehen, zeigen wir Ihnen, was Sie unbedingt beachten sollten.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Zur Abgabe verpflichtet sind Sie, wenn:
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Sie mehrere Jobs gleichzeitig ausüben,
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Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind,
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Sie Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld erhalten haben,
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Sie in der Steuerklassen-Kombination III/V oder IV mit Faktor veranlagt sind.
Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, lohnt sich eine freiwillige Abgabe oft – viele erhalten so eine Rückerstattung vom Finanzamt.
Neu für die Steuererklärung 2024
Im Vergleich zum Vorjahr gibt es einige wichtige Änderungen:
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Der Grundfreibetrag wurde auf 11.604 € erhöht.
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Die Werbungskostenpauschale liegt nun bei 1.230 €.
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Die Homeoffice-Pauschale beträgt weiterhin 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr.
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Der Kinderfreibetrag wurde auf 6.384 € angehoben.
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie
Um Ihre Steuererklärung korrekt einzureichen, sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:
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Ihre Lohnsteuerbescheinigung (erhalten Sie in der Regel vom Arbeitgeber),
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Nachweise für Werbungskosten wie Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel oder Fortbildungen,
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Angaben zu Ihren Homeoffice-Tagen,Belege zu Versicherungsbeiträgen oder Spenden,Rechnungen oder Kontoauszüge zu außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitskosten).
Tipp: Heben Sie alle relevanten Unterlagen gut sortiert auf – das spart Zeit und erleichtert die Bearbeitung.
Wann lohnt sich die freiwillige Abgabe?
Auch wenn keine Pflicht besteht, kann eine freiwillige Steuererklärung zu einer Steuerrückerstattung führen – zum Beispiel, wenn:
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Sie einen Jobwechsel im Laufe des Jahres hatten,
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Sie hohe Werbungskosten geltend machen können,
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Sie nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben,
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Sie in Ausbildung oder Studium waren,
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Sie Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatten.
In vielen Fällen bringt eine freiwillige Abgabe bares Geld zurück. Schenken Sie dem Finanzamt nichts – prüfen Sie Ihre Möglichkeiten!