Was müssen Sie bei E-Rechnungen beachten?

Ab Januar 2025 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich Pflicht.

Wir zeigen Ihnen was Sie wissen müssen!

 

Umstieg auf E-Rechnungen

Pflicht für B2B 

Ab 01.01.2025 werden grundsätzlich E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Da dies natürlich nicht von heute auf morgen passieren kann, gibt es hier vom Staat einen Zeitplan, wann was genau umgestellt werden muss. Wichtig ist jedoch, dass ab den 01.01.2025 jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen & verarbeiten kann. Achtung, bei E-Rechnungen handelt es sich nicht um PDF-Rechnungen, sondern um Datensätze in einem standardisierten, maschinenlesbaren Format.

Der Zeitplan

Ab den 01.01.2025 müssen somit alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen & mit einer passenden Software abgespeichert werden können.

Ab den 01.01.2027 sind Unternehmen verpflichtet mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 €, E-Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger auszustellen.

Am den 01.01.2028 sind Unternehmen verpflichtet mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 €, E-Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger auszustellen.

Was Sie beachten müssen:

Handelt es sich um Kleinbetragsrechnungen unter 250 €, kann auf E-Rechnungen verzichtet werden. Auch bei Fahrausweisen ist dies der Fall. Drucken Sie die E-Rechnungen aus & archivieren diese, fällt dies nicht in das standardisierte Verfahren was vom Staat vorgeschrieben wird. Erkundigen Sie sich am besten auch bei Ihrem Steuerberater welche Software sich am besten in Anbindung mit der Kanzlei eignet. Oder auch wenn Sie selbst die Buchhaltung erledigen, kann hier der Steuerberater Ihnen wertvolle Tipps weitergeben.

Fazit:

E-Rechnungen sind im Zeitalter der laufenden Digitalisierung auf jeden Fall der richtige Ansatz & Weg für die Zukunft. Allerdings sollten besonders große Unternehmen frühzeitig mit der Umstellung anfangen, da hier ein großer Zeit- & Ressourcenaufwand auf Sie zukommen kann.