Für Privatpersonen gibt es eine neue E-Auto Förderung vom Staat

Staat fördert E-Autos

Die neue Regelung für Privatpersonen

Rückwirkend zum 01.01.2026 hat der Staat ein neues Förderprogramm für Elektroautos eingeführt. Davon profitieren insbesondere Privatpersonen, die sich ein E-Auto anschaffen möchten. Bezuschusst werden private Haushalte mit 1.500 € bis zu 6.000 €.

Förderberechtigt sind Privathaushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 80.000 €. Bei Haushalten mit mindestens zwei Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze auf 90.000 €.

Die Prämie

Die staatliche Förderung ist nach Haushaltseinkommen gestaffelt. Die Basisförderung beträgt 3.000 € und erhöht sich abhängig vom Einkommen:

  • Bis 60.000 € Jahreseinkommen: 4.000 € Förderung

  • Bis 45.000 € Jahreseinkommen: 5.000 € Förderung

Zusätzlich erhöht sich die Förderung pro Kind um 500 €, maximal jedoch um 1.000 €.

Plug-in-Hybrid

Auch Plug-in-Hybride, die sowohl elektrisch als auch mit Treibstoff betrieben werden, werden gefördert. Fahrzeuge mit Range Extender erhalten eine Förderung von 1.500 €. Voraussetzung ist, dass:

  • der CO₂-Ausstoß maximal 60 g pro Kilometer beträgt und

  • die elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer erreicht.

Förderung für Unternehmen

Unternehmen profitieren vor allem von steuerlichen Vorteilen. Elektrische Firmenwagen werden mit 0,25 % als geldwerter Vorteil versteuert, bei einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 €.

Seit 2025 gilt zudem eine Turboabschreibung von 75 % im ersten Anschaffungsjahr. Zusätzlich sind E-Autos, die bis zum 31.12.2030 zugelassen werden, bis Ende 2035 von der Kfz-Steuer befreit.