Die neue Regelung für Privatpersonen
Rückwirkend zum 01.01.2026 hat der Staat ein neues Förderprogramm für Elektroautos eingeführt. Davon profitieren insbesondere Privatpersonen, die sich ein E-Auto anschaffen möchten. Bezuschusst werden private Haushalte mit 1.500 € bis zu 6.000 €.
Förderberechtigt sind Privathaushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 80.000 €. Bei Haushalten mit mindestens zwei Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze auf 90.000 €.
Die Prämie
Die staatliche Förderung ist nach Haushaltseinkommen gestaffelt. Die Basisförderung beträgt 3.000 € und erhöht sich abhängig vom Einkommen:
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Bis 60.000 € Jahreseinkommen: 4.000 € Förderung
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Bis 45.000 € Jahreseinkommen: 5.000 € Förderung
Zusätzlich erhöht sich die Förderung pro Kind um 500 €, maximal jedoch um 1.000 €.
Plug-in-Hybrid
Auch Plug-in-Hybride, die sowohl elektrisch als auch mit Treibstoff betrieben werden, werden gefördert. Fahrzeuge mit Range Extender erhalten eine Förderung von 1.500 €. Voraussetzung ist, dass:
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der CO₂-Ausstoß maximal 60 g pro Kilometer beträgt und
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die elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer erreicht.
Förderung für Unternehmen
Unternehmen profitieren vor allem von steuerlichen Vorteilen. Elektrische Firmenwagen werden mit 0,25 % als geldwerter Vorteil versteuert, bei einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 €.
Seit 2025 gilt zudem eine Turboabschreibung von 75 % im ersten Anschaffungsjahr. Zusätzlich sind E-Autos, die bis zum 31.12.2030 zugelassen werden, bis Ende 2035 von der Kfz-Steuer befreit.