Das lästige Virus
Das Corona Thema hat uns ganz schön auf Trapp gehalten. Wir zeigen Ihnen ein paar Beispiele, die bei uns angefallen sind:
- Kurzarbeitergeld 2020 &2021
- Anträge für Überbrückungshilfen
- Umsatzsteuersatzänderung im 2. Halbjahr 2020
- Dazu kam: neue Grundsteuerreform mit eng gefassten Fristen im 2. Halbjahr 2022
Fristen
Natürlich gibt es für uns auch Fristen die noch eingehalten werden müssen & die zum Teil zum Glück auch verlängert worden sind:
- Fristverlängerung der Finanzverwaltung für Jahresabschluss & Steuererklärungen 2021 bis 31.08.2023
- Das Justizministerium hat hier nicht ganz so viel Geduld: Deadline bis 11.04.2023
- Schlussrechungen für Überbrückungshilfeanträge müssen bis 30.06.2023 erledigt sein
Die Steuerkanzlei Realität
Wir kämpfen an allen Fronten & möchten auf diesen Wege DANKE sagen an unsere Mandanten für die Geduld & das Verständnis.
Es ist oft nicht leicht zu verstehen, warum wir nicht so schnell agieren wie vor 2020!