Auf einmal will das Finanzamt Steuervoraus-zahlungen von Ihnen – was tun?

Steuervorauszahlungen

Warum Steuervorauszahlungen 

Selbstständige & Gewerbetreibende müssen regelmäßig Einkommensteuerzahlungen leisten, außer das Einkommen liegt unter dem Freibetrag von aktuell 12.096 €. Zu einer Steuervorauszahlung kommt es, wenn eine Nachzahlung bereits vorliegt & mindestens 400 € nachgezahlt werden müssen. Diese Steuervorauszahlung erfolgt dann vierteljährig immer am 10.03., 10.06.,10.09. & 10.12.

Wie funktioniert das?

Wenn das Finanzamt feststellt, dass Sie im letzten Jahr zu wenig Einkommensteuer gezahlt haben, legt es direkt eine Neuzahlung & Abschlagszahlung für das nächste Jahr fest. So kommt mit Ihrem Steuerbescheid auch der Vorauszahlungsbescheid mit. Hier wird vierteljährig die geschätzte Vorauszahlung vom Finanzamt abgebucht.

Vorsicht

Beachte, dass der Jahresumsatz minus die Betriebsausgaben, dann die Jahreseinkünfte ergeben. Mit den Einkünften wird dann Ihre Einkommensteuer berechnet. Außerdem bekommen Sie oftmals einen Steuerbescheid erst in der zweiten Jahreshälfte, weshalb die ersten Quartalszahlungen verstrichen sind. Deshalb kann am 10. Dezember direkt der ganze Jahresbetrag fällig werden.