Mit der Inflationsausgleichsprämie 3.000 € frei

Kennen Sie als Arbeitnehmer oder auch Arbeitgeber die Inflationsausgleichsprämie schon?

Das Ganze ist ein super Benefiz für Ihre Mitarbeiter, der noch dazu komplett steuerfrei ist.

Die Neuerungen

Die Prämie

Seit dem 26.10.22 kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 € ausbezahlen. Das besondere: die Prämie ist komplett steuer- abgabenfrei! Um der Inflation entgegenzukommen, kann hier der Arbeitgeber gezielt eine freiwillige Leistung seinen Mitarbeitern ausbezahlen!

Freiwillig

Bis Ende 2024 sollen die Zahlungen steuer- & sozialversicherungsfrei sein. Für den Arbeitgeber ist die Prämie kostengünstiger als eine Gehaltserhöhung, da die Sozialabgaben wegfallen!

Für die Mitarbeiter

Besonders für Mitarbeiter, die beispielsweise kein Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld erhalten, ist dies eine schöne Zusatzprämie! Schließlich erwarten uns aktuell auch in diesem Jahr immer höher steigende Preise!

Vorraussetzungen 

Ein entsprechender Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechung reicht schon aus, um die Inflationsausgleichsprämie auszahlen zu können. Wichtig ist, dass die Leistung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn ausbezahlt wird. Das heißt es gilt keine Entgeltumwandlung. Außerdem müssen nicht unbedingt 3.000 € ausbezahlt werden. Es kann sich auch um weniger Geld handeln!

Fazit 

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine super Option, um die Preissteigerungen für die Mitarbeiter etwas zu erleichtern. Trotz alle dem haben sich viele Unternehmen nach Corona noch nicht erholt, weshalb sich die Prämie erst gar nicht ausbezahlen können!