Ein kostenloses Essen, Reisen oder Gratisprodukte gehören zum Alltag von Influencer, um das jeweilige Unternehmen positiv auf Social Media darzustellen. Wie das Ganze versteuert wird, erklären wir Ihnen im Folgenden:
Ein kostenloses Essen, Reisen oder Gratisprodukte gehören zum Alltag von Influencer, um das jeweilige Unternehmen positiv auf Social Media darzustellen. Wie das Ganze versteuert wird, erklären wir Ihnen im Folgenden:
Werbegeschenke
Nicht immer bekommen Influencer für bestimmte Werbekampagnen Geld von Unternehmen. Oftmals bekommen sie auch Produkte, Reisen, etc. von der jeweiligen Firma als entsprechende Werbegeschenke zur Verfügung gestellt. Auch diese Art von Geschenken zählen zu Einnahmen, die in der Regel vom Influencer selbst versteuert werden müssen.
Ausnahmen
Der Hersteller oder das Unternehmen kann das Geschenk pauschal mit 30 % versteuern, was sich auch positiv für den Influencer auswirkt. Aufgepasst, hier darf der Wert des Geschenks 10.000 € nicht überschreiten. Das kann beispielsweise bei Reisen durchaus schnell der Fall sein. Außerdem darf die 10.000 €-Schwelle an Geschenken von einem Unternehmen in einem Jahr nicht überschritten werden.
Liegt der Wert des Geschenks unter 10 €, fällt dies in die Kategorie Streuartikel & muss nicht besteuert werden.
Die Ware wird nach einem Test oder Gebrauch an das Unternehmen zurück gegeben, fällt auch hier die Besteuerung weg.
Tipp
Dokumentiere Einnahmen, sowie Ausgaben einschließlich Sachzuwendungen mit Datum & Marktwert, um hier den Überblick zu behalten & anfallende Steuern korrekt zu berücksichtigen.
Einkommensteuerpflichtig
Auch Influencer sind einkommenssteuerpflichtig. Natürlich haben sie auch einen gewissen Freibetrag von aktuell (2024) jährlich 11.604 €. Hierunter fällt der Gewinn (auch Werbegeschenke) aus der Tätigkeit und aus anderen Einkunftsarten. Wird dieser Freibetrag überschritten, dann ist man einkommensteuerpflichtig.