Corona-Hilfen
Zunächst einmal müssen wir die Corona-Hilfen genauer betrachten. Zu den Corona Wirtschaftshilfen zählen die Überbrückungshilfen I – IV, Neustarthilfen, sowie die November- & Dezemberhilfe. Ende Juni 2022 sind diese Corona-Hilfen ausgelaufen. Die IHK spielt hier eine wichtige Rolle, denn sie haben bereits 98,5 % von 445.555 Anträgen für Corona-Hilfen final bearbeitet & daher die 1. Phase nahezu abgeschlossen. Nun folgt die 2. Phase: Einreichung der End- & Schlussabrechnungen!
Das zweistufige Verfahren
In der 1. Stufe wurden die Anträge in der Regel auf Prognosezahlen eingereicht. In den pandemiegeprägten Monaten war hier vor allem mit einem Umsatzeinbruch zu rechnen. In der 2. Stufe kommen die Schlussabrechnungen ins Spiel. Jetzt müssen die tatsächlichen eingetretenen Umsatzeinbrüche (Ist-Zahlen) eingereicht werden. Und genau das beinhaltet eine Schlussabrechnung.
Schlussabrechnung
Die IHK München erwartet ca. 310.000 Schlussabrechnungen. Hier liegt die Einreichungsfrist bis 30.06.2023. Erfolgt keine Schlussabrechnung müssen alle erhaltenen Hilfen in voller Höhe zurück gezahlt werden. Als Ergebnis der Schlussabrechnung kann es zu einer Rückforderung, Nachzahlung oder Bestätigung kommen.
Rückforderung
Unternehmen waren während der Pandemie unsicher, ob es zu weiteren Lockdowns kommen wird, weshalb die Anträge für Corona-Hilfen eher pessimistisch angesetzt wurden. Deshalb werden eine große Zahl an geringer Rückforderungen erwartet. Generell werden die Rückforderungen in den meisten Fällen nur einen kleinen Teil der Gesamtfördersumme ausmachen.
Fazit
Die IHK rechnet mit einer Gesamtbearbeitungsdauer von 2 Jahren. Auch für uns Steuerberater kommt hier nochmal einiges auf uns zu neben dem üblichen Tagesgeschäft.
Wir freuen uns umso mehr darauf, wenn wir mit diesem Thema abschließen können & positiv auf eine coronafreie Zukunft blicken können!