Selbstständigkeit
Als Selbstständiger, Freiberufler oder auch Freelancer sind Sie in keinem traditionellen Arbeitsverhältnis, weshalb Sie hier steuerliche Abgaben im Blick haben sollten. Ist Ihre Tätigkeit schriftstellerisch, erzieherisch, wissenschaftlich oder auch künstlerisch, dann ist Ihre Tätigkeit freiberuflich. Fällt Ihre Tätigkeit allerdings nicht in einer dieser Kategorien, dann sind Sie gewerbetreibend.
Anfallende Steuern
Als Erstes zu berücksichtigen ist die Einkommensteuer. Diese errechnet sich aus dem Gewinn abzüglich Ihrer Ausgaben. Im Angestelltenverhältnis ist das im Grunde die Lohnsteuer. Mit der Einkommensteuer finanziert der Staat zum Beispiel Sozialleistungen. Der Grundfreibetrag für 2024 liegt für Alleinstehende bei 11.604 € und bei Ehepartner bei 23.208 €.
Die Umsatzsteuer wird auf Umsätze erhoben mit den Regelsteuersätzen 7 % & 19 %. Wichtig ist, wenn Sie Rechnungen an Kunden schreiben, diese bereits zu Beginn wegzulegen.
Die Gewerbesteuer errechnet sich auch aus dem Gewinn. Hier liegt der Freibetrag für gewerbliche Einzelunternehmen oder Personengesellschaften bei 24.500 €. Sie ist die wichtigste Einnahmequelle für die Gemeinden.
Voraus- & Nachzahlungen
Am Anfang Ihrer Selbstständigkeit wird Ihr Gewinn für das Finanzamt geschätzt. Ein Tipp von uns: geben Sie hier einen niedrigen Gewinn an, um nicht direkt eine Steuervorauszahlung zu haben. In den darauffolgenden Geschäftsjahren orientiert sich die Steuervorauszahlung an dem Vorjahr. Wenn Sie eine Nachzahlung erwartet, dann haben Sie mehr in diesem Jahr verdient als bei der Vorauszahlung geschätzt wurde. Am besten Sie planen mit Ihrem Steuerberater die nächsten Geschäftsjahre voraus, um hier steuerlich planen zu können, sowie Ihre Steuern zu optimieren.
Steuer-Rücklagen
Als grober Richtwert empfehlen wir Ihnen ein Drittel monatlich von Ihrem Gewinn auf die Seite zu legen. Natürlich werden Ihre betrieblichen Ausgaben für die Einkommensteuer gegengerechnet. Trotzdem empfehlen wir besonders am Anfang Ihrer Karriere lieber mehr als zu wenig zurückzulegen, um in keinen Liquiditätsengpass zu kommen.