Wir zeigen Ihnen was sich 2026 für Sie steuerlich ändert.

Steuer-Updates 2026

Der Jahresbeginn 2026 bringt erneut zahlreiche steuerliche Änderungen mit sich. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Neuerungen und Anpassungen für Sie zusammengefasst.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag wurde von 2025 auf 2026 erneut angehoben. Er steigt um 252 € von 12.096 € auf 12.348 €. Zusätzlich wurde der übrige Einkommensteuertarif angepasst. Ziel dieser Maßnahme ist es, zu verhindern, dass Gehaltserhöhungen zum Inflationsausgleich zu einer schleichenden Steuermehrbelastung führen (sogenannte „kalte Progression“).

Höhere Freibeträge & weitere Anpassungen

Nicht nur der Mindestlohn steigt auf 13,90 € pro Stunde, auch die Minijob-Grenze erhöht sich dadurch auf 603 € monatlich.
Darüber hinaus profitieren Familien von einem höheren Kindergeld: Dieses beträgt nun 259 € pro Monat. Gleichzeitig steigt der Kinderfreibetrag auf 3.414 € pro Elternteil.

Auch Besserverdienende werden steuerlich entlastet: Der Spitzensteuersatz greift künftig erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 69.879 €.

Höhere Pendlerpauschale

Besonders Pendler mit kurzen und mittleren Arbeitswegen profitieren von der Neuregelung der Entfernungspauschale. Seit dem 01.01.2026 beträgt diese einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Zuvor galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.

Wichtig zu wissen: Die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie gilt unabhängig davon, ob der Arbeitsweg mit dem Auto, der Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

In der Gastronomie wurde die Umsatzsteuer auf Speisen dauerhaft von 19 % auf 7 % gesenkt. Diese Regelung betrifft sowohl Speisen im Restaurant als auch Gerichte zum Mitnehmen.
Getränke werden weiterhin mit dem regulären Steuersatz von 19 % besteuert.

NEU: Aktivrente

Neu eingeführt wurde die sogenannte Aktivrente. Rentnerinnen und Rentner ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren können nun zusätzlich zur Rente bis zu 2.000 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei hinzuverdienen.

Diese Regelung soll einen Anreiz schaffen, auch im Rentenalter weiter beruflich tätig zu bleiben. Zu beachten ist jedoch, dass Selbstständige, Freiberufler und Minijobber von der Aktivrente ausgeschlossen sind.