Weihnachtsgeld
Wer freut sich nicht über ein bisschen Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber? Nur leider ist das Weihnachtsgeld eine Sonderzahlung, weshalb hier die volle Steuer berücksichtigt werden muss. Das heißt, das Weihnachtsgeld ist lohnsteuer- & sozialabgabenpflichtig, doch das war noch längst nicht alles. Durch die Einmalzahlung steigt Ihr Steuersatz, daher zahlt der Arbeitnehmer mehr Lohnsteuer als für den normalen Arbeitslohn. Deshalb sind die steuerlichen Abzüge oftmals so hoch, dass am Ende nur noch wenig vom Weihnachtsgeld übrig bleibt. Zum Glück gibt es allerdings Alternativen zum klassischen Weihnachtsgeld!
Inflationsausgleichsprämie
Die Inflationsausgleichsprämie können Sie Ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.12.2024 ausbezahlen & sie bringt so einige Vorteile mit sich! Die Prämie ist steuer- & sozialabgabenfrei & Sie können bis zu 3.000 € als Förderung Ihren Mitarbeitern geben. Hier ist es wichtig, dass insgesamt betrachtet die vollen 3.000 € noch nicht ausgeschöpft wurden. Nutzen Sie diese Chance bis Ende des Jahres und das Ganze abgabenfrei! Sie ersetzt allerdings kein vertraglich, geregeltes Weihnachtsgeld.
Steuerfreie Sachbezüge
Sachbezüge in Form von Gutscheinen zu Weihnachten können bis zu 50 € brutto ebenso eine interessante Option für Ihre Mitarbeiter sein. Wichtig ist, dass der jährliche Freibetrag des Mitarbeiters noch nicht ausgeschöpft worden ist. Zudem soll der Gutschein für bestimmte Zwecke ausgestellt werden & die Barauszahlung ist ausgeschlossen. Hier eignet sich zum Beispiel Gutscheine für Online Shops.