Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist ein Teil des Einkommens auf das Sie keine Steuern zahlen. Dieser Freibetrag wird mittels des Existenzminimums eines bestimmten Jahres errechnet. Dieses Jahr wurde der Grundfreibetrag nicht nur für 2025 erhöht, sondern auch rückwirkend für das Jahr 2024. Das heißt für 2024 liegt der neue Freibetrag bei 11.784 € und für das Jahr 2025 bei 12.096 €. Für zusammenveranlagte Eheleute gilt natürlich der doppelte Betrag. Zudem wird auch der Kinderfreibetrag angehoben auf 3.336 € pro Elternteil und zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs-, sowie Ausbildungsbedarf sind das dieses Jahr 4.800 € pro Elternteil.
Elektronische Rechnungen
Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmer im Rahmen des B2B-Bereichs elektronische Rechnungen empfangen, lesen und verarbeiten können. Es besteht allerdings noch keine Pflicht ausschließlich E-Rechnungen zu versenden. Hier gelten aktuell auch noch die Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen. Wir empfehlen Ihnen jedoch trotzdem sich zeitnah mit dem Thema auseinanderzusetzen, da dies in ein paar Jahren für alle Unternehmen Pflicht wird. Gerne können Sie sich hier unseren separaten Beitrag zu E-Rechnungen durchlesen.
Umsatzgrenzen für Kleinunternehmen
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmen wurde auch zum 01.01.2025 angepasst. Hier liegt nun die untere Grenze bei 25.000 €. Hier darf also der Umsatz des vorherigen Jahres nicht drüber liegen. Im laufenden Jahr darf der Umsatz dann nicht mehr als 100.000 € betragen, um hier keine Umsatzsteuer ausweisen zu müssen und als Kleinunternehmer zu zählen.
Kleine Photovoltaikanlagen
Die Steuerbefreiung wurde im Bereich der Photovoltaikanlagen ausgedehnt und somit werden alle Anlagen bis zu einer Bruttoleistung von 30 kW steuerlich befreit. Bisher galt die Steuerbefreiung nur für bestimmte Gebäudearten, sowie einer Bruttoleistung von maximal 15 kW. Wichtig ist, dass darunter erst alle neuen Photovoltaikanlagen fallen, die ab dem 31.12.2024 angeschafft wurden.
Bürokratieentlastungsgesetz
Das neue Bürokratieentlastungsgesetz enthält einige wichtige Änderungen für das neue Jahr 2025 bereit. Hier eine Auflistung der wichtigsten, steuerlichen Punkte zu diesem Gesetz:
- Seit 01.01.2025 steigt der Schwellenwert für die monatliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung auf 9.000 €
- Die Bagatellgrenze der Differenzbesteuerung wird von 500 € auf 750 € angehoben
- Buchungsbelege mussten bisher 10 Jahre lang aufbewahrt werden & dies wurde nun auf 8 Jahre verkürzt. Allerdings gelten im Steuerstrafverfahren immer noch die 10 Jahre!